Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wie Sie aus den Medien oder von Ihrer Hausbank erfahren haben, wurde von den Banken mit 9. Oktober 2025 die sogenannte Empfänger-Überprüfung („Verification of Payee“) eingerichtet.
Wie wir den aktuellen Rückmeldungen entnehmen, führen die Bankinstitute diese Sicherheitsroutine unterschiedlich aus. Zudem werden die Verkürzungen bei langem Kontowortlaut von den Instituten unterschiedlich behandelt.
Vor jeder SEPA-Überweisung prüfen die Banken nun kostenfrei, ob IBAN (= Bankkontonummer) und Name der Empfänger*innen Ihrer Überweisung übereinstimmen. Dies erfolgt in allen Online-Banking-Programmen.
Es kann daher vorkommen, dass Sie auf Ihrem elektronischen Zahlungsprogramm den Hinweis erhalten, dass IBAN und Kontowortlaut des Empfängers nicht exakt übereinstimmen.
Dies kann auch beim Scan des auf unseren Vorschreibungen angeführten Barcodes auftreten. In diesem Fall ersuchen wir Sie, die Empfänger-IBAN zu prüfen, ob diese mit Ihren letzten Wohnbeitragszahlungen übereinstimmt. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir, die Zahlung auszulösen.
Im Sinne unseres Kundenservice stehen wir mit unseren Softwareanbietern und Banken in Verbindung, um die Abweichung der Kontowortlaute zu minimieren. Da es sich hier um Eigenkonten Ihrer Eigentümergemeinschaft handelt, die auch so benannt sind, ist dies für die Banken eine besondere Herausforderung.
Lastschriften sind von dieser Regelung ausgenommen. Wir erlauben uns daher den Hinweis, dass mittels Lastschrift die rechtzeitige Zahlung Ihres Wohnbeitrages komfortabel und sicher erfolgt, wobei Sie weiterhin 8 Wochen Zeit haben, um Beträge bei Reklamation zurückzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
WEVIG Wohnungseigentumsverwaltungs- und
Immobilientreuhand-Gesellschaft m.b.H.